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Fragen

(Klicken Sie bitte auf die Fragen, um die passende Antwort zu erhalten.)

1. Ein Angehöriger ist im Hause gestorben. Was ist zu tun?

Verständigen Sie als erstes einen Arzt/Notarzt. Dieser muss die Todesbescheinigung ausstellen. Anschliessend wenden Sie sich an uns, Ihr Bestattungsinstitut Liebscher.

2. Muss ein Bestatter beim Tod eines Angehörigen eingeschaltet werden?

Ja, es besteht in Deutschland die Pflicht einen Bestatter einzuschalten. Sie dürfen als Angehörige nicht alles selbst in die Hand nehmen.

3. Muss ich eine Verfügung schreiben, wenn ich eine besondere Bestattungsart wünsche?

Eine gesonderte Verfügung ist zwar nicht zwingend notwendig, empfiehlt sich aber auf jeden Fall. Das Ausfüllen einer Bestattungsverfügung ist ratsam, kostet nur wenig Zeit und sorgt für entsprechende Sicherheit. Bei einer gewöhnlichen Erd- oder Feuerbestattung, bis zu Neffe und Nichte, genügt es jedoch die Angehörigen zu informieren.
Bei abweichenden Bestattungsarten ist dies in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

4. Kann bei einer Feuerbestattung der Leichnam die eigene Kleidung tragen?

Ja, dies ist möglich, da die Luftreinigungsanlagen in Krematorien technisch auf höchstem Niveau arbeiten. In einzelnen Bundesländern gibt es jedoch abweichende Regelungen. Die Kleidung sollte allerdings aus natürlichen Materialien (z. B. Baumwolle) bestehen. Auf Schuhe ist zu verzichten.

5. Wie wird sichergestellt, dass die Totenasche im Krematorium nicht verwechselt wird?

Neben einer akribischen Buchführung bei der Anmeldung eines Verstorbenen, bis zum Versand der Urne, wird jedem Brennsarg eine Schamottemarke mit eingelassener Nummer beigegeben, die nicht verbrennt und die Asche somit zweifelsfrei kennzeichnet.

6. Kann ich die Asche eines verstorbenen Angehörigen mit nach Hause nehmen?

Nein, die Aufbewahrung von Totenasche zu Hause ist in Deutschland nicht zulässig.

Eine Ausnahme ist das Bundesland Bremen. Seit Januar 2015 darf hier die Asche zu Hause aufbewahrt werden.

7. Was geschieht mit einer Urne nach der Beisetzung in der Erde?

Urnen, die in der Erde beigesetzt werden, müssen im Allgemeinen biologisch abbaubar sein. Während der Ruhezeit verbindet sich die Totenasche mit dem Erdreich. Eine Umbettung ist nicht mehr möglich.

8. Warum sind die Ruhezeiten auf Friedhöfen unterschiedlich geregelt?

Die Ruhezeiten werden vom Friedhofsträger nach verschiedenen Kriterien festgesetzt. Es spielen unter anderem folgende Gesichtspunkte eine Rolle: die Bodenbeschaffenheit, der Wasserhaushalt im Boden, die Temperatur des Bodens, die örtliche Tradition und die Auslastung des Friedhofs.

9. Was geschieht mit verbliebenen Gebeinen nach Ablauf der Ruhefrist?

Die Gebeinreste verbleiben entweder am ehemaligen Grab in der Erde und werden dort tiefer eingegraben oder werden am Friedhof an gesonderter Stelle in die Erde gebracht.