Wir sind immer
erreichbar!
Hier klicken,
um anzurufen
(Klicken Sie bitte auf die Fragen, um die passende Antwort zu erhalten.)
Verständigen Sie als erstes einen Arzt/Notarzt. Dieser muss die Todesbescheinigung ausstellen. Anschliessend wenden Sie sich an uns, Ihr Bestattungsinstitut Liebscher.
Ja, es besteht in Deutschland die Pflicht einen Bestatter einzuschalten. Sie dürfen als Angehörige nicht alles selbst in die Hand nehmen.
Eine gesonderte Verfügung ist zwar nicht zwingend notwendig, empfiehlt sich aber auf jeden Fall.
Das Ausfüllen einer Bestattungsverfügung ist ratsam, kostet nur wenig Zeit und sorgt für entsprechende
Sicherheit. Bei einer gewöhnlichen Erd- oder Feuerbestattung, bis zu Neffe und Nichte, genügt es jedoch
die Angehörigen zu informieren.
Bei abweichenden Bestattungsarten ist dies in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Ja, dies ist möglich, da die Luftreinigungsanlagen in Krematorien technisch auf höchstem Niveau arbeiten. In einzelnen Bundesländern gibt es jedoch abweichende Regelungen. Die Kleidung sollte allerdings aus natürlichen Materialien (z. B. Baumwolle) bestehen. Auf Schuhe ist zu verzichten.
Neben einer akribischen Buchführung bei der Anmeldung eines Verstorbenen, bis zum Versand der Urne, wird jedem Brennsarg eine Schamottemarke mit eingelassener Nummer beigegeben, die nicht verbrennt und die Asche somit zweifelsfrei kennzeichnet.
Nein, die Aufbewahrung von Totenasche zu Hause ist in Deutschland nicht zulässig.
Eine Ausnahme ist das Bundesland Bremen. Seit Januar 2015 darf hier die Asche zu Hause aufbewahrt werden.
Urnen, die in der Erde beigesetzt werden, müssen im Allgemeinen biologisch abbaubar sein. Während der Ruhezeit verbindet sich die Totenasche mit dem Erdreich. Eine Umbettung ist nicht mehr möglich.
Die Ruhezeiten werden vom Friedhofsträger nach verschiedenen Kriterien festgesetzt. Es spielen unter anderem folgende Gesichtspunkte eine Rolle: die Bodenbeschaffenheit, der Wasserhaushalt im Boden, die Temperatur des Bodens, die örtliche Tradition und die Auslastung des Friedhofs.
Die Gebeinreste verbleiben entweder am ehemaligen Grab in der Erde und werden dort tiefer eingegraben oder werden am Friedhof an gesonderter Stelle in die Erde gebracht.