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Bei einem Todesfall ist eine der ersten Entscheidungen die Frage der Bestattungsart. Erfolgt die Beerdigung des Verstorbenen in einem Sarg (Erdbestattung) oder kommt es zu einer Einäscherung (Feuerbestattung) mit Urnenbeisetzung? Besteht bereits eine Bestattungsverfügung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Richten Sie sich in erster Linie nach den Wünschen des Toten! Die persönlichen Überzeugungen, die Lebenseinstellung des Toten und seiner Hinterbliebenen, ebenso die wirtschaftlichen Aspekte sind zu berücksichtigen.
Die Gestaltung der Beisetzung obliegt Ihnen, den Bestattungspflichtigen. Wir, das Beerdigungsinstitut Liebscher, stehen Ihnen mit unserer 120jährigen Erfahrung engagiert und vertrauensvoll zur Seite.
Die Erdbestattung ist die klassische Bestattungsart, die Beisetzung eines Leichnams in einem Sarg in einem Grab. In Deutschland besteht der so genannte Friedhofszwang, der besagt, dass jede Erdbestattung auf einem Friedhof erfolgen muss.
Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Grabarten, z. Bsp. einem Wahlgrab, einem Reihengrab, einem Familiengrab. Die Unterschiede liegen in der Verlängerung der Ruhezeiten und einer individuellen Auswahl eines Grabes in Bezug auf Lage und Größe. Bei einem Reihengrab erfolgt die Zuteilung eines Grabes der Reihe nach durch die Friedhofsverwaltung. Reihengräber weisen geringere Kosten auf als Wahl- oder Familiengräber. Die Grabnutzung ist nicht verlängerbar. Eine Grabpflege ist nicht erforderlich.
Das Wahlgrab ist das klassische Familiengrab. Mehrere Generationen finden hier ihre gemeinsame Ruhestätte. Es wird von einer Generation auf die nächste weitergegeben, die Nutzungszeit ist verlängerbar. Zwei Särge oder Urnen können nebeneinander oder übereinander bestattet werden, wenn die doppelte Tiefe oder Breite gegeben ist. Die Grabkosten sind in den Gebührenordnungen der Friedhöfe einzusehen. Die Grabpflege ist für die Familienangehörigen relativ aufwändig, sie bietet jedoch einen wiederkehrenden Anlass des Gedenkens. Alternativ kann eine Friedhofsgärtnerei mit der Aufgabe betraut werden. Mittlerweile werden auf dem Westfriedhof Nürnberg auch einige pflegefreie Erdgräber angeboten. Die Ruhefrist für alle Grabarten beträgt mindestens 10 Jahre.