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Der Begriff Überführung bezeichnet die Abholung eines Toten vom Sterbeort zum Bestattungsunternehmen, sowie die Fahrt zum Krematorium und zum Friedhof.
Die Überführung eines Toten erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von 24 bis 36 Stunden. In den Bundesländern Bayern und Hessen bestehen keine zeitlichen Vorgaben. Zur Überführung benötigt der Bestatter den Totenschein.
Überregionale Überführungen sind für uns, das Bestattungsinstitut Liebscher, mit seinem gut ausgestatteten Fuhrpark und Mitarbeitern problemlos zu organisieren.
Überführungen ins Ausland sind bei unserem Institut ebenso möglich. Ein mehrsprachiger Leichenpass vom zuständigen Standesamt des Sterbeortes, die ordnungsgemäße Einsargung mittels unseres Institutes und die Einhaltung internationaler gesetzlicher Bestimmungen werden von uns garantiert.